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Anforderungen an Pharmareferente
n oder Pharmaberater

Der Beruf des Pharmaberaters bietet Ihnen eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Zukunft. Freude an der Arbeit, Entwicklungschancen, eine Bezahlung, die Ihre persönliche Leistung anerkennt und Raum zur eigenen Entfaltung.
Pharma- und Klinikreferenten informieren und beraten vor allem Ärzte und Apotheker über die Eigenschaften von Arzneimitteln ihrer Unternehmen.
Sie nehmen auch die Erfahrungen der Ärzte und Apotheker über die Wirkungsweise der Medikamente  auf und geben diese Informationen an  ihre Unternehmen weiter. Die regelnden Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes, des Arzneimittelgesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie die Rechtsprechung sichern den hohen Anspruch an diese Tätigkeit.
  
Mit persönlichem Engagement, regelmäßiger Weiterbildung und hoher Identifikation mit Ihrer Aufgabe können Sie als Pharmaberater für Praxis oder Klinik Ihren »Marktwert« und Ihr Einkommen weit überdurchschnittlich entwickeln. Ihr Erfolg wird belohnt.

Aufstiegsmöglichkeiten bieten sich je nach individuellen Stärken und Fähigkeiten z.B. in die Mitarbeiterführung (Regionalleitung), Key-Account-Management oder in das Marketing (Produkt Management), das Sales-Training, oder den medizinisch-wissenschaftlichen Bereich. 
Viele Managementkarrieren beginnen im Vertrieb.

Persönliche Voraussetzungen, um als Pharma- oder Klinikreferent erfolgreich zu werden

  • Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten - Sie sind meistens alleine unterwegs 
  • Zielorientierung - die Ärzte sollen Ihr Medikament auch verschreiben
  • Organisatorisches Talent sowie ein Sinn für Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Prioritätensetzung unterstützen Sie in der Planung Ihrer Arbeitstage
  • Komplexe Zusammenhänge sollen Sie klar und für den Gesprächspartner
    leicht  nachvollziehbar darstellen können
  • Kontaktfreude - Ihre Fähigkeit zuhören zu können und sich in Ihre Gesprächspartner hineinversetzen zu können, macht Sie erfolgreich
  • Frustrationstoleranz - Sie lassen sich nicht so leicht von Schwierigkeiten aus der Bahn werfen

Berufliche Voraussetzungen

Die erforderlichen beruflichen Voraussetzungen sind in § 75 des Arzneimittelgesetzes (AMG) definiert.

Mit folgenden Abschlüssen können Sie ohne weitere Ausbildung als »Pharmaberater« tätig werden:

           Pharmazeuten
           Pharmazie Ingenieure (NBL)
           Chemiker
           Biologen
           Human- und Veterinärmediziner
           Ökotrophologen
           Geprüfte Pharmareferenten (AMG)
           Apothekerassistenten
           PTA, MTA, BTA, CTA und vergleichbare Ausbildungen
           Diätassistenten

Diese Berufe können individuell anerkannt werden:

           Trophologen
           Lebensmittelchemiker
           Biochemiker
           Veterinäringenieure
           Technische Chemiker
           Lehrer (Biologie und/oder Chemie)
           Medizinpädagogen
           u.ä.m.

Beantragen Sie bitte vor Ihrer Bewerbung die »Anerkennung der Sachkenntnis als Pharmaberater nach §75 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)«. Die IHKs geben Ihnen gerne Auskunft über die Anerkennungspraxis in Ihrem Bundesland.

Fortbildung zum »Geprüften Pharmareferenten«

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mehrere Jahre Berufserfahrung im kaufmännischen und/oder naturwissenschaftlichen bzw. technischen Bereich besitzen oder über ein abgebrochenes der u.a. Studiengänge verfügen, können Sie zur

Fortbildung  zum »Geprüften  Pharmareferenten (AMG)« 

zugelassen werden. Eine solche Fortbildung dauert zumeist  mehrere Monate und schließt mit der
IHK-Prüfung ab.

Abgeschlossene Berufsausbildungen, die für die Fortbildung anerkannt werden:

           Biologie-, Chemie-, Physiklaborant
           Arzthelfer, Tierarzthelfer, Zahnarzthelfer
           Krankenschwester, Krankenpfleger
           Med. Masseure
           Apothekenhelfer
           Drogisten       
           Sanitäter mit Ausbildungsnachweis
           Bio-, Chemo-, Medizin- oder Physiotechniker
           Landwirtschaftliche Assistenten
           Augenoptiker
           Zahntechniker
           Hörgeräteakustiker
           Industriekaufmann/-kauffrau
           Großhandelskaufmann/-kauffrau
           Betriebswirt, Volkswirt

Folgende abgebrochene Studiengänge werden von der IHK zur Fortbildung zugelassen, wenn die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert wurde (Nachweis) oder wenn bei Studiengängen ohne Zwischenprüfung das gesamte Studium bis auf die Abschlussprüfung nachweislich absolviert wurde (Scheine vorlegen):
     
           Human-, Zahn-, Tiermedizin
           Pharmazie
           Biologie
           Chemie
           Physik
           Ökotrophologie
           Trophologie
           Psychologie
           Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft
           Lehramt, naturwissenschaftliche Fächer  

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